Urteile zu verdeckter Videoüberwachung
Verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
BAG 5 (Az: R116,86)
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Massnahme informieren.
BAG (Az: 1ABR26/90)