Unternehmensberatung gegen Wirtschaftskriminalität
Westfalendamm 98
44141 Dortmund
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Ihr Ansprechpartner: Herr Krecke
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Wegbeschreibung aus Norden und Osten (Airport Dortmund) kommend
Von der A1 am Kreuz Dortmund/Unna kommend biegen Sie auf die A44/B1 Richtung Dortmund/Essen. Nach etwa 10 km befindet sich zur rechten Hand das Hotel Wittekindshof. An der übernächsten Ampel (Kreuzung Voßkuhle, rechts Citroën) fahren Sie geradeaus, worauf Sie dann direkt erste Einfahrt rechts (Mc Donald's) einbiegen. Nach 100 Metern erreichen Sie das Gotic-Haus am Westfalendamm 98.
Wegbeschreibung aus Westen (Airport Düsseldorf) kommend
Am Autobahnkreuz Dortmund-West biegen Sie auf die B1 in Richtung Dortmund-Innenstadt/Unna. Nach etwa 6 km an der ersten Ampel (Kreuzung Voßkuhle, links Citroën) wenden Sie direkt und nehmen die erste Einfahrt rechts. Nach 100m haben Sie das Gotic-Haus am Westfalendamm 98 erreicht.
Wegbeschreibung aus Süden kommend
Von der A1 aus gelangen Sie am Westhofener Kreuz auf die A45 in Richtung Oberhausen. An der nächsten Ausfahrt (Dortmund-Süd) biegen Sie auf die B54 in Richtung Dortmund-Innenstadt. Nach weiteren 5 km in gelangen Sie auf die B1 an der Sie in Richtung Unna rechts abbiegen. An der nächsten Ampel (Kreuzung Voßkuhle, links Citroën) wenden Sie direkt. An der ersten Einfahrt (Mc Donald's) halten Sie sich rechts. Nach 100 Metern sind Sie am Gotic-Haus am Westfalendamm 98 angelangt.
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Laut dem LG Berlin verstößt die unerbetene Zusendung von Werbung und Prospekten durch Telefax gegen § 1 UWG, sofern der Empfänger nicht damit einverstanden ist oder sein Einverständnis im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung vermutet werden kann. Ebenso ist auch die Zusendung von E-Mails ohne vorheriges Einverständnis oder in den Fällen, in denen nicht bereits eine Geschäftsverbindung besteht, wettbewerbswidrig. Werbe-Mail Absender können nicht wissen, wie ein Adressat seine Mails abholt (z.B. durch teure GSM- oder Satelliten-Verbindungen). Unerwünschte Mails, für deren Abholung dem Empfänger dadurch unter Umständen hohe Kosten entstehen und für die auch Arbeitszeit verschwendet wird sind demnach generell unzulässig.
Wir werden gegen jeglichen Verstoß des oben genannten Grundsatzes gerichtliche Schritte einleiten.