Detektive und Betriebsrat
Der Einsatz von Detektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern bei der Erfüllung ihrer Arbeitspflicht unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
BAG (Az: 1 ABR 26/90)
Der Einsatz von Detektiven zur Überwachung von Arbeitnehmern bei der Erfüllung ihrer Arbeitspflicht unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
BAG (Az: 1 ABR 26/90)